Notwendige Arzneimittel

Phytopharmaka, Homöopathika, Anthroposophika

Unter diesem Titel hat die Verbraucher-Zentrale Hamburg im Heft 3 der Zeitschrift "Öko-Test" vom März 2000 eine Liste publiziert, die Empfehlungen zum Gebrauch pflanzlicher, homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel gibt. Der Geschäftsführer der Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V., Dr. G. Hörmann schreibt einleitend: "Gerade beim Produkt Arzneimittel sind Verbraucher nicht im Stande, zwischen Tausenden von Wirkstoffen und
deren Kombinationen eine sinnvolle Auswahl zu treffen.... begrüßen wir ihr Erscheinen als ersten Schritt auf dem Weg zu größerer Transparenz und Autonomie von Versicherten und Patienten. Mit der Herausgabe dieser Liste möchten wir uns nicht nur an Ärzte wenden, sondern ausdrücklich auch die Verbreitung unter Patienten fördern.......Gerade hier ist der Anteil der Selbstmedikation besonders hoch-und gerade hier gibt es auch Scharlatane unter den Anbieter; zwei Gründe, warum die Verbraucher im Bereich der "anderen" Therapierichtungen besonders auf Orientierung angewiesen sind."

 Welche Verunsicherung von Patienten und Ärzten und damit welche wirtschaftliche Bedeutung einer solchen "Liste" zukommen kann, ist wohl klar. Und das Echo in der Presse entspricht bereits den Befürchtungen. Am 29.02. erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift "Wegweiser im Dschungel der Pflanzenpillen", der sich auf diese Liste bezieht. "Der Markt der Phytopharmaka ist undurchsichtig" zitiert der Autor (Peter Spork) den Pharmazeuten Prof. Glaeske aus Bremen, und fährt fort " Höchste Zeit, den Dschungel der Phytopillen zu lichten: Vergangene Woche erschienen gleich zwei Wegweiser, die Verbrauchern helfen sollen, geeignete pflanzliche Arzneimittel aus dem teils unseriösen Angebot
herauszufischen. Ellis Huber, ehemals Präsident der Berliner Ärztekammer und jetzt Geschäftsführer der Securvita-Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte, präsentierte am Montag in Hamburg eine Liste mit rund 600 empfehlenswerten Präparaten der Naturheilkunde, wie sie in dieser Form bislang einzigartig ist. Dieser Liste liegt die Arbeit einer Expertenkommission zugrunde, die für ausgewählte Indikationsbereiche therapeutische Empfehlungen entwickelte, die in eine Positivliste umgesetzt werden können. Diese Liste enthalte zwar auch Stoffe, deren Wirksamkeit nicht einwandfrei nachgewiesen sei, biete aber eine "Garantie für Gebrauchssicherheit," sagt Huber. "Alles, was nicht in der Liste steht, ist fragwürdig."" .....
Das ist ein ganz erheblicher Anspruch, der hier gestellt wird, und dem nicht entsprochen wird. Wenn alles, was nicht in der Liste steht, fragwürdig ist, dann müssten alle Präparate vergleichbarer Qualität [d.h. mit demselben Auszugsmittel hergestellt, mit vergleichbarem DEV(Droge:Extrakt Verhältnis) und mit vergleichbarer Dosierung] erfasst werden. Das aber ist nicht der Fall. Um das zu belegen, wurde als Beispiel zunächst die erste Position der Liste "Analgetika/Antirheumatika" -Teufelskralle-Präparate geprüft. Das Ergebnis ist in Form einer Tabelle beigefügt. Im oberen Teil der Tabelle sind die Präparate aufgeführt, die in die Liste aufgenommen wurden, darunter vergleichbare Arzneimittel der "Roten Liste1999", die nicht "gelistet" wurden. Am Extraktionsmittel kann diese unterschiedliche Bewertung nicht liegen, denn als empfehlenswert werden Präparate angeführt, für die die Droge mit Wasser, mit Ethanol 30 % oder mit Ethanol 60% extrahiert wurde. Mit denselben Extraktionsmitteln hergestellte Zubereitungen finden
sich aber auch bei den Präparaten, die keine Aufnahme in die Liste fanden. An den empfohlenen Dosierungen/Tag kann es auch nicht liegen, denn die sind für die entsprechenden Zubereitungen vergleichbar.

Ähnliches gilt für andere in der Liste aufgeführte Indikationen. So sind bei den Gynäkologika zehn Präparate aus Vitex agnus castus aufgeführt, acht weitere entsprechend zusammengesetzte Präparate fehlen- aus welchem Grund? Elf Cimicifuga Präparate finden sich in der Liste der Verbraucher Zentrale Hamburg, neun weitere entsprechend zusammengesetzte sind nicht genannt.

 In der hier gebotenen Kürze sollen nur einzelne Beispiele angeführt werden, um klar zu machen, wie wenig überzeugend die hier getroffene Auswahl ist . Dabei ist in der "Roten Liste", die zu Vergleichszwecken herangezogen wurde, der Phytomarkt nur unvollständig aufgeführt. Somit erheben die hier gezeigten Beispiele oder Zahlen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigen nur die Fragwürdigkeit der "Liste" der
Verbraucherzentrale.

Dies ergibt sich ebenfalls aus einigen anderen Beispielen : Seit wann ist IberogastÒ ein Antidiarrhoikum, obwohl seine Indikation lautet: "Funktionelle und motilitätsbedingte Magen-Darm-Störungen, Gastritis, Magen- und Darmspasmen, Ulcus ventriculi et duodeni"? Diese Wirksamkeiten sind klinisch belegt. Wieso werden Kamillenpräparate nur für eine äußerliche Anwendung vorgesehen, obwohl auch für die innere Anwendung Erkenntnismaterial vorliegt? Darüber hinaus ist die Zuordnung von Drogen zu bestimmten Indikationen fraglich: Wieso werden unter Cholagoga / Gallenwegstherapeutika ausschließlich Cynara Präparate aufgeführt? Nach Zubereitungen aus Cucurma, Chelidonium, Mentha u.a. sucht man vergeblich. Darüber hinaus wurde auch bei den Artischockenzubereitungen erneut eine Auswahl getroffen. Ganz sicher sind die ausgewählten Präparate für eine entsprechende Therapie geeignet - aber das ist eben nur ein Teil der Wahrheit. Zum einen wurde, wie an einigen Beispielen gezeigt, selektiert, sowohl nach Stoffen als auch nach Präparaten und zum anderen erscheinen die Auswahlkriterien fraglich. Mit dieser Liste wird eine Differenzierung in "gute" und "schlechte" Phytopharmaka vorgenommen, z.T. auch die Indikationen abgeändert, ohne dass der sachliche Hintergrund nachvollziehbar ist - es mangelt an Transparenz. Wenn die Autoren auch angeben, dass diese "Liste" ergänzt werden könnte, so schaffen sie mit einer solchen Liste den Eindruck, dass die hier nicht erwähnten Präparate nicht empfehlenswert seien. Und den sowieso schon reichlich gebeutelten verschreibenden Ärzten wird suggeriert, dass nur hier aufgeführte Präparate empfehlenswert seien, was aber keineswegs zutrifft. Zudem besteht die grosse Gefahr, dass derartigen Listen der Charakter von "Positivlisten" zugeordnet wird. Ein möglichen Schaden für die Phytotherapie ist damit im doppelten Sinne programmiert: einmal durch die erfolgte "Auswahl", die mit einer Diskriminierung der nichterwähnten, aber vergleichbaren HMPs gleichzusetzen ist, zum anderen dadurch, dass eine Übernahme der "Liste" in amtliche Regelungen möglich erscheint in der falschen Annahme bei der "Liste" handele es sich um ein Konsensusprodukt.
Das aber ist mitnichten der Fall!

Analgetika/Antirheumatika (Rote Liste 1999)

I  Zubereitungen aus Harpagophyti radix, die in der Ellis-Huber-Liste aufgeführt sind

Warenname

Extrakt, DEV

Dosierungsempfehlungen

AllyaÒ Ethanol 60% (4,4-5:1) 2-4x 1 Filmt. à 240 mg
 ArthrosettenÒ H Kapseln Ethanol 30% (2,6-3,1:1) 3-4x tgl. 2 Kaps (à 200 mg)
ArthrotabsÒ Filmtabletten wässr. Trockenextr.(2:1) 3x tgl. 2 Tabl.(je 410 mg)
Dolo-ArthrosettenÒ H Kapseln Ethanol 30% (2,6-3,1:1) 3-4x 1 Kapsel à 400 mg
DoloteffinÒ Filmtabl wässr. Trockenextr.(2:1) 3x tgl. 2 Filmtabl. à 400 mg
Flexi-logesÒ Filmtabl. Ethanol 60% (4,4-5,0:1) 2xl tgl. 1 Filmtabl. à 480 mg
Harpagoforte ASmedicÒ Kapseln wässr. Trockenextr.(2:1) 3xl tgl. 2 Kapseln. à 375 mg
Rivoltan Ò Filmtabletten Ethanol 60% (4,4-5:1) 2x tgl. 1 Filmtabl. à 480 mg
Sogoon Ò Filmtabletten Ethanol 60% (4,4-5:1) 2x tgl. 1 Filmtabl. à 480 mg

 

II  Zubereitungen aus Harpagophyti radix, die nicht in der Ellis-Huber-Liste aufgeführt sind

Warenname

Extrakt, DEV

Dosierungsempfehlungen

Dolo-ArthrodynatÒ Tee-Extr. in  Kaps. wässr. Trockenextr.(2:1) 3x tgl. 3 Kapseln (à 250 mg)
Harpagophytum Arkokaps Kapseln keine Angaben 3x tgl. 3 Kps. à 500 mg
HerbadonÒ Kapseln Trockenextr. Ethanol 60%? (4:1) 3x tgl. 1-2 Kps. à 250 mg
Rheuma-SernÒ Kapseln wässr. Trockenextr.(1,5-2,5:1) 3x tgl. 1-2 Kaps. (je 400 mg)
Rheuma-Teufelskralle-Kapseln HarpagoMega keine Angaben, Ethanol 60%? (4,4-5:1) 2x tgl. 2 Kaps. à 240 mg
TeltonalÒ 240 FT /480 FT Filmtabletten Ethanol 60% (4,4-5:1) 2x tgl. 2 Filmtabl oder 41x1 à 240 mg
2x tgl. 1 Filmtabl. à 480 mg

 

 

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