Einleitend verwies Professor Kemper auf §3 Absatz 2 der
Satzung der Gesellschaft für Phytotherapie.
Danach ist Zweck des Vereins die
Förderung der pharmakologischen und klinischen Forschung sowie die
Erfassung ärztlichen Erfahrungswissens auf dem Gebiet der pflanzlichen
Arzneimittel.
Die
Gesellschaft für Phytotherapie:
- unterstützt
die Erarbeitung, Auswertung und Umseetzung wissenschaftlicher
Erkenntnisse für die therapeutische Anwendung pflanzlicher
Arzneimittel in Klinik und Praxis,
- setzt
sich zum Ziel, die Öffentlichkeit über Nutzen und Grenzen der
Anwendung pflanzlicher Arzneimittel in sachgemäßer Weise zu
informieren,
- unterstützt
die Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Phytotherapie,
- informiert
die Fachkreise über neue Forschugnsergebnisse und wissenschaftliche
Erkenntnisse auf diesem Gebiet der Heilkunde,
- vertritt
die Phytotherapie als Anwendung pflanzlicher Arzneimittel in der
Öffentlich- keit und gibt Stellungnahmen zu phytotherapeutischen
Fragestellungen und Problemen von öffentlichem Interesse ab,
- vertritt
die Phytotherapie bei Behörden und Entscheidungsträgern in
gesundheitspoli- tischen Bereich,
- fördert
die internationale Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch, vor
allem mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften.
Professor Kemper warnte davor,
den umfassenden Begriff Phytopharmaka einzuengen oder gar durch neue
Termini wie z.B. den der rationalen Phytopharmaka zu ersetzen.
In Hinblick auf die Situation in der Europäischen Union forderte Prof.
Kemper, die arbeitsgruppe für Phytopharmaka (HWPWP) bei der
europäischen Zulassungsbehörde EMEA aufzuwerten und dem Komitee für
Arzneispezialitäten (CPMP) gleichzustellen.
Kemper betonte, daß
Deutschland bezüglich der Zulassung von Phytopharmaka einen hohen
Standard aufweist, der nicht im Zuge der Harmonisierung innerhalb der
Europäischen Union geopfert werden dürfe. Vielmehr müsse dieser hohe
Standard auf die gesamte EU ausgedehnt werden. |