Förderpreis
der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (Gphy)

 

1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Phytomedizin stellt die Gesellschaft  für Phytotherapie e.V. jährlich den Betrag von 10.000,-- DM (in Worten: zehntausend Deutsche Mark) zur Auszeichnung wertvoller Originalarbeiten auf diesem Gebiet zur Verfügung. Weiterhin können auch andere dem Preiszweck dienende Aktivitäten gefördert werden.

2. Entsprechende Arbeiten, die in deutscher oder englischer Sprache verfaßt sind, von Bewerbern/Bewerberinnen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen jeweils bis zum 30. November des Vorjahres der Preisverteilung in 5-facher Ausfertigung bei dem Präsidenten der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. bzw. der Geschäftsstelle der Gesellschaft eingegangen sein.

3. In Betracht kommen sowohl klinische wie experimentelle Arbeiten aus dem Gebiet der Phytomedizin (Phytopharmakologie, Phytotherapie). Der Umfang der eingereichten Arbeiten sollte 25 Schreibmaschinenseiten (zu 30 Zeilen) nicht überschreiten und Abbildungen und Tabellen nicht mehr als 1/3 des Gesamtumfanges ausmachen. Die Nutzungsrechte bleiben bei dem Urheber.

4. Die Zahl der Autoren darf nicht mehr als zwei betragen. Sollten an einer Arbeit mehr Mitarbeiter mitgewirkt haben, soll die Arbeitsgruppe entscheiden, welche beiden Hauptautoren für diese Preisarbeit genannt werden; ggf. muß eine schriftliche Zustimmung der übrigen Autoren (z.B. bei einer im Anschluß an den Versand als Preisarbeit erfolgten Einreichung bei einer Zeitschrift) erfolgen. Jeder Preisarbeit ist der Lebenslauf (sind die Lebensläufe) mit wissenschaftlichem Werdegang des (der) Autors (Autoren) beizufügen. Die Publikation einer zum Förderpreis eingereichten Arbeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Sonderdrucke sind in 10facher Ausfertigung einzureichen.

5. Über die Preisverteilung entscheidet eine Jury. Die Jury kann die Verleihung des Preises aussetzen, wenn keine preiswürdige Arbeit vorliegt. Die Entscheidung der Jury ist für alle Beteiligten verbindlich. Wird der Preis nicht vergeben, kann die Preissumme im darauffolgenden Jahr ausnahmsweise für zusätzliche preiswürdige Arbeiten zur Verfügung stehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Die Jury unter dem Vorsitz des Präsidenten der Gesellschaft für Phytotherapie e.V.setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft für Phytotherapie. Andere Gutachter (ohne Stimmrecht) können bei der Beurteilung zugezogen werden.

7. Die Jury entscheidet mit Mehrheit. In Ausnahmefällen können schriftlich begründete Entscheidungen von nicht anwesenden Jurymitgliedern berücksichtigt werden. Ein Mitglied der Jury wirkt bei der Beurteilung einer Arbeit nicht mit, wenn diese aus seinem eigenen Arbeitskreis stammt. In diesem Fall kann der Präsident ein anderes Mitglied der Gesellschaft aus demselben Fachgebiet in die Jury berufen.

8. Die Preisverleihung erfolgt in der Regel auf der jeweiligen Jahrestagung der Gesellschaft für Phytotherapie e.V.

9. Die Auslobung des Preises erfolgt bei der Jahresversammlung der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied und der Pressereferent der Gesellschaft veranlassen die mehrsprachige Aufforderung zum Wettbewerb in der medizinischen Fachpresse.

Geschäftsführung der Gesellschaft für Phytotherapie e.V., Uferstrasse 4, 51063 Köln

Der Förder-Preis wurde bis auf weiteres ausgesetzt.
Bewerbungen um den Preis 2007 sind nicht möglich

zurück zur Startseite

Bei Fragen, Problemen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Reuter
Zuletzt bearbeitet: 07. November 2006