1. Zur Förderung
der wissenschaftlichen Phytomedizin stellt die Gesellschaft für Phytotherapie e.V.
jährlich den Betrag von 10.000,-- DM (in Worten: zehntausend Deutsche Mark) zur
Auszeichnung wertvoller Originalarbeiten auf diesem Gebiet zur Verfügung. Weiterhin
können auch andere dem Preiszweck dienende Aktivitäten gefördert werden.
2. Entsprechende Arbeiten, die in deutscher oder englischer
Sprache verfaßt sind, von Bewerbern/Bewerberinnen, die das 40. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, müssen jeweils bis zum 30. November des Vorjahres der Preisverteilung in
5-facher Ausfertigung bei dem Präsidenten der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. bzw.
der Geschäftsstelle der Gesellschaft eingegangen sein.
3. In Betracht kommen sowohl klinische wie experimentelle
Arbeiten aus dem Gebiet der Phytomedizin (Phytopharmakologie, Phytotherapie). Der Umfang
der eingereichten Arbeiten sollte 25 Schreibmaschinenseiten (zu 30 Zeilen) nicht
überschreiten und Abbildungen und Tabellen nicht mehr als 1/3 des Gesamtumfanges
ausmachen. Die Nutzungsrechte bleiben bei dem Urheber.
4. Die Zahl der Autoren darf nicht mehr als zwei betragen.
Sollten an einer Arbeit mehr Mitarbeiter mitgewirkt haben, soll die Arbeitsgruppe
entscheiden, welche beiden Hauptautoren für diese Preisarbeit genannt werden; ggf. muß
eine schriftliche Zustimmung der übrigen Autoren (z.B. bei einer im Anschluß an den
Versand als Preisarbeit erfolgten Einreichung bei einer Zeitschrift) erfolgen. Jeder
Preisarbeit ist der Lebenslauf (sind die Lebensläufe) mit wissenschaftlichem Werdegang
des (der) Autors (Autoren) beizufügen. Die Publikation einer zum Förderpreis
eingereichten Arbeit darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Sonderdrucke sind in
10facher Ausfertigung einzureichen.
5. Über die Preisverteilung entscheidet eine Jury. Die Jury
kann die Verleihung des Preises aussetzen, wenn keine preiswürdige Arbeit vorliegt. Die
Entscheidung der Jury ist für alle Beteiligten verbindlich. Wird der Preis nicht
vergeben, kann die Preissumme im darauffolgenden Jahr ausnahmsweise für zusätzliche
preiswürdige Arbeiten zur Verfügung stehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Die Jury unter dem Vorsitz des Präsidenten der Gesellschaft
für Phytotherapie e.V.setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes der
Gesellschaft für Phytotherapie. Andere Gutachter (ohne Stimmrecht) können bei der
Beurteilung zugezogen werden.
7. Die Jury entscheidet mit Mehrheit. In Ausnahmefällen
können schriftlich begründete Entscheidungen von nicht anwesenden Jurymitgliedern
berücksichtigt werden. Ein Mitglied der Jury wirkt bei der Beurteilung einer Arbeit nicht
mit, wenn diese aus seinem eigenen Arbeitskreis stammt. In diesem Fall kann der Präsident
ein anderes Mitglied der Gesellschaft aus demselben Fachgebiet in die Jury berufen.
8. Die Preisverleihung erfolgt in der Regel auf der jeweiligen
Jahrestagung der Gesellschaft für Phytotherapie e.V.
9. Die Auslobung des Preises erfolgt bei der Jahresversammlung
der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied und der
Pressereferent der Gesellschaft veranlassen die mehrsprachige Aufforderung zum Wettbewerb
in der medizinischen Fachpresse.