Beschluss der "Ausnahme-Liste" rezeptfreier Arzneimittel (Generalklausel für homöopathische 
und anthroposophische Arzneimittel)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in einer Pressekonferenz
die am 16.03.2004 getroffene Entscheidung über die "Ausnahme-Liste"
rezeptfreier Arzneimittel für insgesamt 36 indikationsbezogene Substanzen
bekannt gegeben.

Nach einer ersten Überprüfung enthält die beschlossene "Ausnahme-Liste"
gegenüber der im Dezember 2003 vorgelegten Entwurfsliste weitere Positionen (chemisch-definierte Wirkstoffe, mit starken Einschränkungen) sowie die 
folgenden pflanzlichen Wirkstoff-/Indikationskombinationen:

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun dem 
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zur 
Prüfung vorgelegt. Vorbehaltlich einer rechtzeitigen Genehmigung durch 
das BMGS wird die "Ausnahme-Liste" nach Bekanntmachung im 
Bundesanzeiger am 1. April 2004 in Kraft treten.