Beschluss
der "Ausnahme-Liste" rezeptfreier Arzneimittel (Generalklausel für
homöopathische
und anthroposophische Arzneimittel)
die am 16.03.2004 getroffene Entscheidung über die "Ausnahme-Liste"
rezeptfreier Arzneimittel für insgesamt 36 indikationsbezogene Substanzen
bekannt gegeben.
gegenüber der im Dezember 2003 vorgelegten Entwurfsliste weitere Positionen (chemisch-definierte
Wirkstoffe, mit starken Einschränkungen) sowie die
folgenden pflanzlichen Wirkstoff-/Indikationskombinationen:
Bundesministerium für
Gesundheit
und Soziale Sicherung (BMGS) zur
Prüfung vorgelegt. Vorbehaltlich einer
rechtzeitigen Genehmigung durch
das BMGS wird die "Ausnahme-Liste" nach Bekanntmachung im
Bundesanzeiger am 1. April
2004 in Kraft treten.