Allgemeine Publikationen zur Phytotherapie

1999

Ärztliche Praxis 51, 16. Juni 1999 S. 31,
H. Schilcher: Unsinnige Streitereien um die Pflanzenmedizin

Mit schöner Regelmäßigkeit hat es in den vergangenen Jahrzehnten sehr kontroverse und leider auch polemische Diskussionen über pflanzliche Arzneimittel gegeben. Daß sich dabei die Kontrahenten so unversöhnlich gegenüber stehen, liegt auch an einigen Betonköpfen auf beiden Seiten, die oft intolerante und dogmatische Standpunkte vertreten. Dabei spricht auch aus schulmedizinischer Sicht eine Menge für die Phytopharmaka - vorausgesetzt, man trennt die Spreu vom gut geprüften Weizen.

Seit dem Jahre 1959 habe ich vier kontroverse Diskussionen zum Thema "Ist die Phytotherapie eine rationale Pharmakotherapie oder lediglich eine vom Patienten gewünschte alternative Medizin mit Plazebowirkung?" miterlebt. Zur Zeit lodert die Debatte wieder hoch, angefacht vom Begriff der "evidence-based medicine", aber auch durch den Entwurf einer neuen Arzneimittel-Richtlinie. Wie so oft, wird der Streit auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Auf der anderen Seite läßt sich eine kontinuierlich zunehmende Wertschätzung der pflanzlichen Arzneimittel bei Patienten und Verordnern beobachten. Mehrere Meinungsumfragen bei der Bevölkerung, aber auch bei Ärzten, dokumentieren sehr eindrucksvoll diesen Trend. Besonders interessant dürfte die zunehmende und vor allem kritische Wertschätzung der 16- bis 29jährigen sein.

1970 befürworteten erst 36 Prozent der Jugendlichen die Einnahme von pflanzlichen Arzneimitteln, 1997 nannten bereits 54 Prozent der Jugendlichen die Phytopharmaka als Arzneimittel der ersten Wahl. Diese Ergebnisse der Meinungsumfragen spiegeln ja nicht nur eine emotionale Einschätzung wider, sondern sind durch eine selbst erlebte Wirksamkeit am eigenem Körper, verbunden mit der Erfahrung der relativ geringen Nebenwirkungen, zustande gekommen.

Eine Ausgrenzung der pflanzlichen Präparate ist auch aus wissenchaftlicher Sicht unverständlich, denn monographiekonforme Phytoharmaka - gemeint sind die Monoraphien der Kommission E beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - sind nicht nur wirksam, sondern bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auch unbedenklich. Den Kritikern dieser Monographien ist entgegenzuhalten, daß die interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission nicht nur den Willen des Gesetzgebers sorgfältig und verantwortungsvoll ausgeführt hat, sondern daß zwischenzeitlich von den 341 publizierten Drogen-Monographien (208 Positiv- und 133 Negativ-Monographien) rund 90 Monographien von einem internationalen Wissenschaftlergremium zu 100 Prozent bestätigt worden sind.

Ausgrenzung von Phytopharmaka ist ausgesprochen kurzsichtig

Die bisher veröffentlichten beziehungsweise im Entwurf vorliegenden Monographien der ESCOP (Euopean Scientific Cooperative on Phytotherapy) nennen die gleichen Anwendungsgebiete und Dosierungen wie sie in den Monographien er Kommission E fixiert sind. Die Ausgrenzung von Phytopharmaka ist aber auch deswegen kurzsichtig, weil Beschwerden, die mittels Phytopharmaka "beherrschbar" sind, ohne phytotherapeutische Behandlung zu wesentlich kostenintensiveren Erkrankungen führen können. Als klassisches Beispiel können die Venenmittel genannt werden, die nachweislich in der Lage sind, eine chronische Venen-Insuffizienz im Stadium I und II nicht ins Stadium III geraten zu lassen, wenn beispielsweise ein Kompressionsstrumpf von Patienten nicht vertragen beziehungsweise nicht akzeptiert wird.

Schuld an den heftigen Kontroversen ist unter anderem die intolerante und dogmatische Haltung auf beiden Seiten. Von manchen Protagonisten der Phytopharmaka wird die jahrtausendlange angeblich wirksame und nebenwirkungsfreie Anwendung pflanzlicher Arzneien unkritisch überbewertet; sie erklären moderne Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für überflüssig, da dies bereits durch die Geschichte geschehen sei. Auf der anderen Seite wird das Erkenntnismaterial aus der Erfahrungsheilkunde total abgelehnt, selbst wenn es wissenschaftlich evaluiert ist, und es werden nur klinische Studien im Sinne der GCP-Richtlinien akzeptiert.

Bachblüten haben mit rationaler Phytotherapie wenig zu tun

Im ersten Fall bleibt unberücksichtigt, daß man im Altertum und Mittelalter eine wesentlich geringere phytochemische Kenntnis über die jeweilige Arzneipflanze besaß, und es ist nicht in allen Fällen geklärt, ob im Altertum tatsächlich die gleiche Droge verwendet wurde wie sie nun in der Phytotherapie des 20. Jahrhunderts benutzt wird. Hinzu kommen neben dem unterschiedlichen differentialdiagnostischen Wissen auch nosologische Differenzen. Die hipprokratische "Säftelehre-Medizin" oder auch die "Hildegard- oder Paracelsus-Medizin" beziehungsweise die "Bachblüten-Therapie" haben wenig mit rationaler Phytotherapie zu tun.

Von den Gegnern der pflanzlichen Arzneimittel wird der Stellenwert einer randomisierten Doppelblindstudie im Sinne der GCP-Richtlinie ebenso einseitig überbewertet, gleichzeitig werden dokumentierte Erfahrungsberichte dogmatisch abqualifiziert. Dabei können Beobachtungs- oder Anwendungsstudien, wie sie beispielsweise vom BfArM vorgeschlagen werden, über die Gesamtwirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels mehr aussagen, als eine statistisch abgesicherte GCP-Studie, bei der beispielsweise ein falscher Zielparameter geprüft und/oder ein positives Ergebnis erst durch rechnerische "Klimmzüge" erreicht wurde. Sogenannte objektive Parameter müssen nicht zwingend objektiv sein. Es ist nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch arrogant, wenn nicht GCP-konforme Untersuchungsergebnisse keine Berücksichtigung in der Wirksamkeitsbewertung erfahren.

Ein dritter Grund für die kontroverse Diskussion ist die Dominanz der Theoretiker in den Entscheidungsgremien.

Es gibt noch ein weiteres Problem: Der Phytopharmaka-Markt ist ausgesprochen unübersichtlich, die Qualität der Präparate fällt in der Tat sehr unterschiedlich aus. Diese arzneimittelrechtliche Situation bietet natürlich ausreichend zur Kritik, trotzdem ist es sachlich falsch und unfair, nun sämtliche Phytopharmaka in einen Topf zu werfen.

Anschrift des Verfassers

Univ.-Prof. Dr. Heinz Schilcher,
Alfred-Neumann-Anger 17
D-81737 München
 


Ärztliche Praxis 51, 16. Juni 1999 S. 32
H. Schilcher: Pflanzliche Präparate: Was trennt bei den Phytos die Spreu vom Weizen?

Für die ärztliche Verordnung, verbunden mit einer berechtigten Forderung auf Erstattung durch die Krankenkassen, kommen in erster Linie die nach dem zweiten Arzneimittelgesetz (AMG 76) zugelassenen Phytopharmaka in Frage. Diese entweder nach- oder neuzugelassenen pflanzlichen Arzneimittel besitzen eine Zulassungsnummer (Zul.-Nr.) oder bereits eine Nummer des Arzneimittelregisters der Europäischen Gemeinschaft (EU-Nr.). Dies trifft immerhin auf rund 1000 Phytopharmaka zu.

In zweiter Linie kommen für die ärztliche Verordnung die monographiekonformen Phytopharmaka in Frage, die sich zur Zeit in der Nachzulassung beim BfArM befinden. Diese, im Moment fiktiv zugelassenen rund 4300 Präparate besitzen in der Regel eine Registrier-Nummer (Reg.-Nr.). Neben diesen zwei Gruppen der sogenannten rationalen Phvtopharmaka befinden sich noch folgende Gruppen im Verkehr:

1. Arzneimittel, die aus verschiedenen Gründen keine Nachzulassung gemäß dem zweiten Arzneimittelgesetz beantragt haben. Zur Zeit werden diese Fertigarzneimittel als sogenannte "2004-Präparate" bezeichnet, da der nationale Gesetzgeber gestattet, daß diese Arzneimittel bis Ende 2004 im Verkehr bleiben dürfen. Diese arzneimittelrechtliche Regelung entspricht jedoch nicht der EU-Richtlinie 65/65/EEC, und es besteht die Gefahr, daß die deutsche Sonderregelung vom Europäischen Gerichtshof gekippt wird.

2. Die "traditionell angewendeten Phytopharmaka" gemäß § 109a AMG 76, die nur der Kräftigung, Stärkung, Unterstützung und so weiter dienen sollen und für die Selbstmedikation bestimmt sind.

3. Pflanzliche Arzneimittel der anthroposophischen und homöopathischen Therapierichtungen, der Spagyrik, der Bachblüten-Therapie, de, "Hildegard-Medizin" und so weiter sind wenig vergleichbar mit den zugelassenen und monographiekonformen Phytopharmaka.

4. Eine ganz besondere Problemgruppe stellen die pflanzlichen Zubereitungen dar, die als Nahrungsergänzungsmittel oder als diätetische Lebensmittel vertrieben werden. Die Gruppe besitzt in den USA, aber auch in einigen europäischer, Ländern eine sehr große Bedeutung. Diese "biologisch aktiven" Lebensmittel - so die Werbeaussagen - verwischen die Grenzen zu einer seriösen rationalen Phytotherapie und können bei oberflächlicher Betrachtung den rationalen Phytopharmaka bezüglich ihrer wissenschaftlichen Akzeptanz sehr schaden.
 


Gesellschaftpol. Kommentare 40; Nr. 6: 24-28 (1999)
M. Schmidt, J. Kreimeyer: Positivliste - Das "Aus" für die rationale Phytotherapie?

Die Argumente sind altbekannt: Wie regelmäßig in den Medien zu hören ist, explodieren die Kosten im Gesundheitswesen, nehmen die Deutschen zu viele und vor allem im Ländervergleich zu teuere Arzneimittel ein, sind viele der auf dem deutschen Markt befindlichen Arzneimittel von zweifelhafter Qualität und Wirksamkeit. Genügend Gründe also zur Schaffung geeigneter Maßnahmen für Einsparungen im Verordnungssektor und eine "Steigerung der Qualität in der Arzneimittelversorgung". Die bereits durch Budgetierung und Arzneimittel- Richtlinien zunehmend verunsicherten Verordner benötigen eine klare Orientierungshilfe - die Idee einer Positivliste war geboren, wurde danach begraben, um anschließend im Zuge der geänderten politischen Rahmen- Bedingungen wiederbelebt zu werden.

Inwieweit ein Ausschluß ganzer Arzneimittelgruppen aus der Verordnung dazu beitragen kann, die Kosten zu senken und die Qualität der Versorgung zu verbessern, wurde von Expertenseite von Beginn an kritisch hinterfragt. Zudem stellt sich immer wieder die Frage, ob eine einschneidende Beschränkung der Therapiefreiheit eine Besserstellung des Patienten mit sich bringen kann. Substitutionseffekte hin zu "erlaubten", d.h. in die Positivliste aufgenommenen, gegebenenfalls aber deutlich teuereren Präparaten sind abzusehen. Sollte der Gesetzgeber jetzt nicht das notwendige Fingerspitzengefühl aufweisen, so könnten die häufig von Kritikern noch immer pauschal den alternativen Heilmethoden, von Befürwortern eher der Schulmedizin zugerechneten pflanzlichen Arzneimittel (Phytopharmaka) unter der Einführung einer Positivliste leiden.

Werden die Fakten ignoriert?

Bei näherem Hinsehen entpuppen sich viele der als gegeben hingenommenen Gründe für die Einführung der Positivliste als nicht nachvollziehbar: Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist den Statistiken zufolge nicht nachzuweisen. Wenn es in den letzten Jahren tatsächlich zu einem Auseinanderklaffen der Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV gekommen ist, hat dies eher andere Gründe, z.B. die hohe Arbeitslosigkeit und somit verminderte Einnahmen. Tatsächlich wies in den Jahren 1980-1994 der auf Gesundheitsausgaben bezogene prozentuale Anteil des Bruttoinlandproduktes in Deutschland mit 0,8% (alte Bundesländer: 0,4%) eine deutlich geringere Steigerung auf als der anderer europäischer Nationen: in Italien stieg der Anteil um 1,4%, in Frankreich gar um 2,1%:

Die Deutschen geben entgegen allen anderslautenden Behauptungen nicht mehr Geld für Arzneimittel aus als andere europäische Nationen. Die deutschen Ausgaben für Arzneimittel liegen mit 12,6% Anteil an den Gesundheitsausgaben im europäischen Verbrauch am unteren Ende der Skala. Die Niederlande liegen mit 11,1% darunter, Frankreich (16,7%), Italien (19,4%), Belgien (18,4%) und Spanien (20,7%) haben einen deutlich höheren Arzneikostenanteil in den gesundheitsbezogenen Gesamtausgaben. Zudem ist auch der individuelle Arzneimittelverbrauch in Frankreich um den Faktor 1,5 höher als in Deutschland.

Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sind Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen Arzneimittelzulassung. Zweifellos ist es richtig, daß das Problem der Nachzulassung registierter Arzneimittel aus Sicht der Markttransparenz noch immer nicht zufriedenstellend gelöst ist, und somit möglicherweise auch einzelne Präparate mit zweifelhafter Wirksamkeit für die Verordnung zu Lasten der GKV zur Verfügung stehen. Mit fortschreitendem Stand der Nachzulassung ist für eine Lösung dieses Problems jedoch bereits gesorgt.

Die bisherigen Rationalisierungsmaßnahmen greifen sichtlich: die Wertschöpfung in den Apotheken blieb im Zeitraum 1970-1990 hinter der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes zurück. Die Apotheke als zentrale Vertriebsstruktur für Arzneimittel kann demnach trotz bewußt anderslautender Darstellungen nicht der kostentreibende Faktor im Gesundheitssystem sein. Dennoch stiegen die GKV-Ausgaben überproportional an, woran unter anderem die explodierenden Verwaltungskosten der GKV nicht ganz unbeteiligt sind. Diese Verwaltungskosten waren bislang nicht einmal ansatzweise Gegenstand von Überlegungen zur Kostenreduktion, und lassen sich durch Listenmedizin vermutlich kaum reduzieren.

Bereits diese exemplarisch herausgegriffenen Sachverhalte lassen begründete Zweifel an einer Sinnhaftigkeit einer Positivliste aufkommen. Die Umsetzung der Reglementierungen wirft in der Praxis zusätzliche Probleme auf, die anstelle des angestrebten Zieles möglicherweise eher Kostensteigerungen und Qualitätsverluste zur Folge haben werden.

Halbwertszeit politischer Verlautbarungen immer kürzer

Die Wiedereinsetzung der bereits einmal gescheiterten Positivliste wurde im Oktober 1998, kurz nach Amtsantritt der neuen Regierungskoalition, publik. Schon damals warnten erfahrene Arzneimittelexperten vor einer Gefährdung der Therapiesicherheit und -freiheit durch Listenmedizin: Positivlisten erinnern fatal an Planwirtschaft und leisten nur schwerlich einen geeigneten Beitrag zur Kostenreduktion und Sicherung der Qualität in der Versorgung.

Seit diesem Zeitpunkt waren nahezu wöchentlich neue Informationen über Art und Ausgestaltung der neuen Richtlinien nachzulesen. Widersprüchlich und teils chaotisch sind bis heute Aussagen zu Kernbereichen des Vorhabens:

Die Modalitäten der Einrichtung eines unabhängigen Instituts für die Erstellung und laufende Aktualisierung der Positivliste.

die Dreiteilung des Arzneimittelmarktes in erstattungsfähige "lebensnotwendige", "therapeutisch sinnvolle" und nicht erstattungsfähige, "therapeutisch nicht sinnvolle" Präparate.

die Regelung der Zuzahlung durch den Patienten.

die Behandlung der Arzneimittel der "besonderen Therapierichtungen"

Das Arzneimittelinstitut: wirklich unabhängig?


Arzneimittel, die in die Positivliste aufgenommen werden sollen, müssen den derzeitigen Plänen zufolge eine Begutachtung durch ein Arzneimittelinstitut durchlaufen. Dessen Aufgabe ist es, zu einer Bewertung des "therapeutischen Nutzens" zu kommen - nach Ansicht der Gesundheitsministerin steht dies in keinerlei Sinnzusammenhang mit der ohnehin vorgeschriebenen Prüfung durch das BfArM im Rahmen der Zulassung. Wie diese Bewertung erfolgen soll, ist noch unklar und birgt bereits heute große Mengen juristischen Zündstoffes. Angesichts der Erfahrungen mit der Nachzulassung und der im Rahmen der Umsetzung der 10. AMG-Novelle zu erwartenden Umbrüche (Stichworte: 2004-Regelung, ex-ante-Verpflichtung) kann von längeren Bearbeitungszeiten ausgegangen werden. Staatssekretär Erwin Jordan schätzte allein für die Erarbeitung der Positivliste einen Zeitbedarf von 2 Jahren. Effektiv sind für die Pharmaunternehmen - deren Mitarbeit bei der Erstellung der Positivliste die Bundesgesundheitsministerin aus Gründen der Glaubwürdigkeit explizit ablehnt - weitere Verkürzungen von Patentrestlaufzeiten und Marktzugangsbehinderungen, wie sie in keinem europäischen Land üblich sind, zu erwarten.

Ein Beispiel: Der neue §92a(9) des Sozialgesetzbuches soll die Verordnungsfähigkeit neu zugelassener Arzneimittel für eine Übergangsfrist sicherstellen. Tatsächlich dürfte es den Verordnern schwer zu vermitteln sein, warum ein Präparat zwar nicht in der Liste steht, aber dennoch verordnet werden darf. Ärger ist auch dann vorprogrammiert, wenn es den Kommissionen aufgrund von Arbeitsüberlastung nicht gelingen sollte, das betreffende Präparat in die jährlich zu aktualisierende Liste aufzunehmen. In diesem Fall würde das Präparat seine Verordnungsfähigkeit verlieren. Ein Widerspruch auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es fällt schwer, dieses Verfahren als "praxisgerechte" Lösung zu betrachten.

Den ursprünglichen Verlautbarungen der Regierung zufolge sollte das Arzneimittelinstitut unabhängig arbeiten und eine einheitliche Positivliste veröffentlichen, in der auch die "besonderen Therapierichtungen" berücksichtigt sein sollten. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialgesetzes vom 30. April 1999 liest sich jedoch ganz anders: hier ist die Einrichtung des Institutes beim Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen geplant. Auf die Mitarbeit der die Hauptlast der letzten Strukturreformen tragenden Apothekerschaft wird offensichtlich bewußt verzichtet, und dies, obwohl Pharmazeuten ausbildungsbedingt über die größte Sachkenntnis zu allen Fragen rund um Arzneimittel verfügen. Zudem sieht der Gesetzentwurf nunmehr doch zwei getrennte Listen für Schulmedizin und "besondere Therapierichtungen" vor. Sollte die rationale Phytotherapie als eine der Schulmedizin eng angelehnte, wissenschaftlich begründbare Therapieform erneut als besondere Therapieform eingestuft werden, so läßt dies für die zukünftige Bewertung von Phytopharmaka nichts Gutes erwarten.

Seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes wurden nahezu täglich neue Vorschläge vorgebracht, so z.B. die Einrichtung des Arzneimittelinstitutes beim BfArM. Eine weitere Idee sieht vor, alle Phytopharmaka pauschal in die Liste der "besonderen Therapierichtungen" aufzunehmen - mit der Option, bei Vorlage des Nachweises einer (aus Kostensicht) wirtschaftlichen Anwendbarkeit eine "Beförderung" in die eigentliche Positivliste zu erhalten. Angesichts der immer kürzeren Halbwertszeit politisch verläßlicher Aussagen reagieren die von den Änderungen unmittelbar betroffenen Fachkreise zunehmend verunsichert.

"Rationale Phytotherapie" fördert die Qualität der Arzneimittelversorgung

In den letzten Jahren setzte sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, daß Phytopharmaka - sofern sie auf rationalen, d.h. wissenschaftlich überprüfbaren Grundlagen beruhen, erheblich zu einer Senkung der Therapiekosten beitragen können:

die Kostendämpfung aufgrund einer teilweisen Einsparung stark wirksamer synthetischer Präparate wurde bereits mehrfach nachgewiesen.

die Nebenwirkungsrate und somit die Therapiefolgekosten sind bei Mono- und Kombinationstherapie mit Phytopharmaka erheblich niedriger.

die Compliance des Patienten, also die Bereitschaft, die Arzneimittel einzunehmen, ist bei Phytopharmaka deutlich höher.

Ist ein Ausschluß von Phytopharmaka aus der Verordnung zu erwarten?

Wie bereits erwähnt, sieht der Änderungsentwurf des Sozialgesetzes eine eigene Liste der "besonderen
Therapierichtungen" vor, zu denen neben Homöopathie und Anthroposophie nunmehr auch die Phytotherapie gerechnet wird. Im Gegensatz zur rationalen Phytotherapie beruhen Homöopathie und Anthroposophie auf Grundlagen, die wissenschaftlichen Methoden kaum zugänglich sind.

Eine Einordnung in die "besonderen Therapierichtungen" erweist der rationalen Phytotherapie, die die Wissenschaftlichkeit ihrer Anwendung regelmäßig unter Beweis stellt, einen Bärendienst. Zudem zeigen die Erfahrungen mit der letzten Positivliste und den für politische Entscheidungen regelmäßig herangezogenen "Sachverständigengutachten" (z.B. der Arzneiverordnungsreport), daß dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, wenn überhaupt, nur wenig Beachtung entgegengebracht wird [1]. Die Gründung des Arzneimittel-Institutes beim Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen und die geplante Zusammensetzung der Kommissionen gibt wenig Anlaß zur Hoffnung, daß sich dieser Trend kurzfristig umkehrt.

Phytopharmaka können nicht nur zur Einsparung stark wirksamer Therapeutika angewandt werden. Häufig ist ihr Einsatzgebiet auch der Grenzbereich zu behandlungspflichtigen Erkrankungen, bei denen mild wirkende Pharmaka mit geringem oder fehlendem Nebenwirkungsprofil gute Dienste leisten. Ein Ausschluß gut erforschter Phytopharmaka aus der Verordnungsfähigkeit hätte Substitutionen zufolge, die letztlich zu Lasten der Versorgungsqualität gingen.

Die Einstufung der Phytopharmaka unter die "besonderen Therapierichtungen" ist ein ernstzunehmendes Indiz dafür, daß die große Anzahl an klinischen Wirksamkeitsnachweisen, die den internationalen Standards entsprechen, weiterhin von interessierten Kreisen ignoriert werden. Die klinischen Pharmakologen sind sich einig: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen können definitionsgemäß nicht zur Kategorie der lebensnotwendigen" Arzneimittel zählen. Wie allerdings eine echte Definition für "therapeutisch sinnvolle" Präparate der besonderen Therapierichtungen aussehen soll, ist wegen der bereits erwähnten Nichtanwendbarkeit wissenschaftlicher Maßstäbe an Homöopathie und Anthroposophie eine berechtigte Frage. Bedenkt man zudem die im Hintergrund laufende Diskussion einer erhöhten Selbstbeteiligung für "nicht lebenswichtige" Arzneimittel, sind Verordnungsausschlüsse durch die Hintertür bereits vorprogrammiert.

Investitionen in den Bereich Forschung und Entwicklung werden sich unter diesen Umständen nicht mehr lohnen. Zusammen mit dem drohenden Abwandern von "freiverkäuflichen Arzneimitteln" aus der Apotheke in den Massenmarkt (Drogerie, Supermarkt, Discounter) [2] könnte dies bereits in relativ kurzer Zeit das "Aus" für die kostenintensive moderne Arzneipflanzenforschung bedeuten. Eine Reduktion der Forschungsinvestitionen wird unmittelbare Folgen auch für die universitäre Lehre haben. Angesichts leerer Kassen sind bereits heute die meisten Institute auf Drittmittel und Forschungsgelder aus der Industrie angewiesen. Für den kurzlebigen, rein gewinnorientierten Massenmarkt lohnt Forschung nicht. Mittelfristig ruft die Einschränkung der Forschung genau die Situation hervor, die der Phytotherapie von ihren Kritikern vorgeworfen wird: das Fehlen valider Daten und Wirksamkeitsnachweise. Die Bundesrepublik erfreut sich auf dem Gebiet der Arzneipflanzenforschung weltweit eines herausragenden Rufes. Nicht ausreichend durchdachte Konzepte gefährden diesen Ruf leichtfertig.

Allgemein gesprochen, zeigt die geplante Aufteilung des Verordnungsmarktes in "lebensnotwendig" und "therapeutisch sinnvoll" die Zielrichtung des Vorstoßes der Positivliste bereits auf: wie in anderen Ländern (z.B. Drittweltstaaten) schon üblich, soll die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auf das absolut "notwendige Mindestmaß" reduziert werden. Eine Reduktion der Verordnungen beseitigt aber nicht den vorhandenen Behandlungsbedarf bei den Patienten, der in den nächsten Jahren aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung zunehmen wird.

Konsequenzen eines Ausschlusses von Phytopharmaka

Auf die zu erwartenden Konsequenzen von Verordnungsausschlüssen wurde - wenn auch ohne ersichtliche Resonanz seitens der Gesetzgebung - bereits frühzeitig hingewiesen. So warnte ABDA-Präsident Friese wiederholt vor einer Umstellung des Verordnungsverhaltens auf erstattungsfähige, dafür aber teuerere Medikamente. Das Institut für Medizinische Statistik berechnete auf der Basis des Positivlistenvorschlags von 1995 Mehrausgaben der GKV in Höhe von 11,2%. Die vom SPD-Sozialexperten Rudolf Dressler ausgerechneten 6 bis 7 Mrd. DM Einsparungspotential pro Jahr sind somit nicht erkennbar.

Auch auf die organisatorisch-logistischen Schwierigkeiten mit der laufenden Aktualisierung der Positivliste wies Friese hin: angesichts der Vielzahl zu bewertender Arzneimittel sind Wartezeiten für die Aufnahme in die Positivliste vorprogrammiert. Die zu erwartenden Hindernisse für innovative und rationale Arzneimittel auf dem deutschen Markt werden nicht zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen.

Da besonders im Sektor der Phytopharmaka die deutsche Pharmaindustrie zum größten Teil nach immer mittelständisch strukturiert ist, sind auch Konsequenzen für die Beschäftigungssituation zu erwarten.

Rationale Phytotherapie: Teil der Schulmedizin

Vielfach unbekannt ist die Tatsache, daß lediglich ein geringer Teil (nach Schätzungen 10 bis 20%) der schulmedizinischen Methoden ihre Wirksamkeit mit anerkannten wissenschaftlichen Verfahren belegt hat. Die Diskrepanz zu den Maximalforderungen gegenüber pflanzlichen Arzneimitteln und der Datenlage chemisch- synthetischer Arzneimittel scheint Gegnern der Phytotherapie nicht bekannt zu sein, da angesichts der empiri- schen Erfahrungen kein vernünftiger Mensch an der Wirksamkeit der etablierten Pharmaka zweifelt. Dies sei am Beispiel von Herzpräparaten verdeutlicht. In einer Umfrage hielten schulmedizinisch orientierte Kardiologen die Wirksamkeit von Herzglykosiden für gesichert, für Weißdornzubereitungen sei eine Bewertung nicht möglich. Tatsächlich liegen für beide Pharmaka qualitativ vergleichbare Daten vor!

Die Einordnung der Phytotherapie als "besondere Therapierichtung" erfolgte möglicherweise aus der gutgemeinten Absicht, dieser Therapiefom eine Chance zu bieten. Diese Klassifizierung jedoch zementiert eher bestehende Vorurteile gegenüber der Wirksamkeit pflanzlicher Präparate.

Fazit

Das Reformpaket "Gesundheit 2000" wird mit Einführung der Positivliste das erklärte Ziel von Einsparungen in Milliardenhöhe und Verbesserungen der Versorgungsqualität bei Arzneimitteln wohl kaum erreichen. Im Gegenteil: Die Positivliste gefährdet die Therapiefreiheit und -qualität durch Einteilung des Arzneimittelmarktes in drei Stufen. Listenmedizin wird die bereits vorhandene Zwei-Klassen-Medizin weiter zementieren. Durch Austausch mild wirkender Präparate gegen stark wirksame Arzneimittel sind erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten. Künstliche Einschränkungen der Therapiefreiheit gefährden eine nicht absehbare Anzahl von Arbeitsplätzen in Arztpraxis, Apotheke, Industrie und universitärer Forschung. vor diesem Hintergrund wird der drohende Ausschluß pflanzlicher Arzneimittel dem Patienten nur schwierig zu vermitteln sein.

[1] J. Kreimeyer, A. Nahrstedt: Gesellschaftspolitische Kommentare 1/99, S. 16
[2] J. Kreimeyer, M. Schmidt: Gesellschaftspolitische Kommentare 2/99
 


Gesellschaftpol. Kommentare 40; Nr. 12: 15-18 (1999)
Rudolf Bauer, Fritz H. Kemper und Adolf Nahrstedt: Arzneiverordnungs-Report 1999: Differenzierung notwendig!

Kürzlich ist der Arzneiverordnungs-Report 1999 der Autoren Schwabe und Paffrath (Hrsg.) im Springer Verlag erschienen; diesmal mit dem Schwerpunkt "Naturheilmittel". Hierunter werden von den Autoren die Arzneimittel der "besonderen Therapierichtungen" (Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Medizin) subsumiert. Diese waren schon in der Vergangenheit stets das Ziel einer pauschalen, von geringer Kenntnis der relevanten wissenschaftlichen Literatur getragenen Ablehnung. Und daran hat sich auch in dieser Ausgabe nichts geändert.
Sie werden erneut pauschal als "umstrittene Arzneimittel" diffamiert.

Die erfolgte Ausgrenzung dieser Präparategruppe erscheint zwar formal nachvollziehbar; nach sachlichen Kriterien der "Evidence Based Medicine", kann dem aber keineswegs zugestimmt werden, zumindest was die Phytopharmaka betrifft (auch als Phytotherapeutika oder international als Herbal Medicinal Products bezeichnet). Wie auch Autor Schwabe einräumt, ist die Phytotherapie keine eigene Therapie-Richtung (außer man versteht sie als die Behandlung von Pflanzen), sondern sie ist Teil der (Schul)medizin. Es gibt keinen "Phytotherapeuten" wie der Arzneiverordnungs-Report suggeriert, sondern Therapeuten (Ärzte, Heilpraktiker), die Phytopharmaka zur effektiven Therapie sinnvoll einsetzen. Der einzige Unterschied zu den "regulären" Medikamenten besteht darin, daß es sich bei den in Phytopharmaka verwendeten Arzneistoffen nicht um Reinsubstanzen, sondern vorwiegend um pflanzliche Extrakte handelt, also um Stoffgemische. Für die Therapie hat dies keine grundsätzliche Bedeutung. Das eigentliche Problem liegt eher darin, daß die Feststellung der pharmazeutischen und damit auch der therapeutischen Qualität dieser Präparate methodologisch höhere Anforderungen stellt und damit auch für den Laien (und manchen Fachmann) schwerer nachvollziehbar ist.

Keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen pflanzlichen und synthetischen Arzneimitteln.

In diesem Zusammenhang sollte auch noch einmal klargestellt werden, daß pflanzliche Extrakte ebenso wie synthetische Arzneistoffe ihre Wirkung von chemisch definierbaren (Inhalts)Stoffen ableiten, also keine grundsätzliche oder sogar weltanschauliche Unterschiede bestehen. Eine für die Therapie wichtige Differenzierung besteht aber häufig darin, daß pflanzliche Arzneimittel in der Regel weniger (unerwünschte) Nebenwirkungen aufweisen.

Deshalb macht es keinen Sinn, die Arzneimittelgruppe der Phytopharmaka pauschal auszugrenzen; es ist nicht gerechtfertigt, die Phytotherapie (besser: die Phytopharmaka) in einem Atemzug mit der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin zu nennen [Vergl. auch gpk 1/99 S. 16: J. Kreimeyer, A. Nahrstedt: Pflanzliche Arzneimittel. Zum Stellenwert der "rationalen Phytotherapie" im modernen Gesundheitssystem]. Phytopharmaka werden eben nicht nach "besonderen Vorstellungen" (Seite 622) therapeutisch angewendet; Phytopharmaka
unterwerfen sich grundsätzlich ebenso wie die chemisch-synthetischen Zubereitungen den Regeln der Evidence Based Medicine.

Wenn den Phytopharmaka erleichterte Bedingungen bei der Nachzulassung auf Grund der Monographien der Kommission E vorgeworfen wurden (Seite 622), so ist festzuhalten, daß gleiche Regelungen auch auf chemisch-synthetische Stoffe angewendet werden, indem "wissenschaftliches Erkenntnismaterial" nach den gleichen Prinzipien aufgearbeitet wird. Falsch ist es daher, von ungleichen Voraussetzungen für Phytopharmaka und Synthetika zu sprechen und damit den Eindruck zu erwecken, Phytopharmaka hätten sich gewissermaßen durch die Hintertür (sozusagen auf unlautere Weise) eingeschlichen. Natürlich sind eine ganze Reihe von Präparaten noch nicht auf einem wissenschaftlich akzeptablem Stand, was den Wirksamkeitsnachweis und die Kenntnis über wirksame Inhaltsstoffe anbelangt. Dies trifft für den Wirksamkeitsnachweis aber auch für viele chemisch-synthetische Präparate zu. Anerkannt werden sollte, daß zahlreiche Phytopharmaka sich der Forderung nach Bewertung mit "einheitlichen und wissenschaftlich zuverlässigen Kriterien" stellen; zahlreiche neuere Publikationen dazu -obwohl allgemein zugänglich- werden im Arzneiverordnungs-Report 1999 (!) immer noch vermißt.Polemik statt Kompetenz.

Leider sind auch polemische Formulierungen nicht selten (z. B. der Hinweis auf Goethe, Seite 625). Die Autoren erzeugen so ein falsches Bild von modernen Phytopharmaka indem sie verschweigen, daß moderne analytische Verfahren verwendet werden (z.B. Hochdruckflüssigchromatographie, Gaschromatographie, Kapillarelektrophorese, Kernresonanzspektroskopie) mit denen sich die komplexe Zusammensetzung von Phytopharmaka für eine Standardisierung sehr gut dokumentieren läßt. Moderne Phytopharmaka sind keine alchemistischen Mixturen, sondern mit enormem analytischen Aufwand und viel "Hi-Tech" hergestellte Arzneimittel. Sie sind in der Regel in standardisierten (d.h. reproduzierbaren) Verfahren hergestellt. Wenn mit dem Beispiel Johanniskraut der Eindruck erweckt wird, daß "die Standardisierung .... verlassen wurde" (Seite 509) so ist dies schlichtweg eine falsche Behauptung und beleuchtet abermals die mangelhafte Literaturkenntnis der Autoren. Vielmehr wurde lediglich die Normierung auf Hypericin als nicht sinnvoll eingestuft (weil andere Stoffe ebenfalls zur Wirkung beitragen).

Wirkstoff ist nach heutiger Anschauung und Gesetzeslage der Extrakt; dieser sollte -soweit möglich- in seiner Gesamtheit charakterisiert sein und nicht nur über einen einzelnen Inhaltsstoff. Dieses Verständnis sollten auch die Autoren des Arzneiverordnungs-Reports übernehmen.

Auch die Kritik, daß Efeublätterextrakt (Prospan®, Seite 629) "noch nicht einmal auf einen Inhaltsstoff standardisiert ist" zeigt, daß das Prinzip der Standardisierung nicht verstanden wurde. Selbstverständlich ist dieser Extrakt in seiner Herstellung standardisiert. Eine Normierung auf einen Stoff verbietet sich jedoch, sobald mehrere Stoffe zur Wirkung beitragen, wie dies bei Efeublätterextrakt der Fall ist.

Bei Ginkgo-Extrakt-Präparaten über firmeninterne Entscheidungen zu spekulieren (Seite 629), warum ein Präparat in den USA noch nicht zugelassen wurde, verläßt vollends das Prinzip "evidence based", dem sonst ja soviel Bedeutung zugemessen wird.Ärztliches Erfahrungswissen und wichtige Studien werden ignoriert.

Im Kapitel "Wirksamkeit von Phytopharmaka" (Seite 626) wird zunächst immerhin anerkannt, daß für "wenige Ausnahmen" die Wirksamkeit ausreichend belegt ist. Es wird jedoch nicht auf die Problematik des Wirksamkeitsnachweises eingegangen; vor allem wird der therapeutischen Erfahrung der verordnenden Ärzte keine Bedeutung beigemessen. Anwendungsbeobachtungen werden, obwohl sie ein weit akzeptiertes Meßinstrument sind, schlichtweg nicht anerkannt. Befremdlich wirkt, wenn, wie im Falle von Sinupret® geschehen, gegen die Zulassungsentscheidung von Expertenkommissionen polemisiert wird (Seite 627), ohne den gesamten Sachverhalt zu würdigen. Man muß mit Nachdruck fragen, warum die Autoren den Sachverstand der niedergelassenen Ärzte so gering bewerten?

Wie sehr selbst therapeutische Prinzipien im Arzneiverordnungs-Report ins Wanken kommen, zeigt der Kommentar zu Johanniskraut-Präparaten (Seite 630). Die Autoren selbst erwähnen die nachgewiesene und mit Trizyklika und SSRI vergleichbare klinische Effizienz von Johanniskraut-Extrakten bei leichten und mittelschweren Depressionen bei gleichzeitig geringer Nebenwirkungsrate. Trotz der zu erwartenden Nebenwirkungen synthetischer Arzneimittel (z.B. der Benzodiazepine mit Abhängigkeitspotential) wird empfohlen, auf Johanniskraut-Präparate zu verzichten, nur weil sie angeblich etwas teurer sind. Zudem fällt wiederum auf, daß offenbar eine Reihe von Studien seit 1996 nicht berücksichtigt wurden. Ähnliches gilt für den Kommentar zu Crataegus-Präparaten.

Leider mündet die abschließende Bewertung wieder in die lapidare, pauschale und ignorante Feststellung, daß keine ausreichenden Belege für die therapeutische Wirksamkeit vorhanden sind". Die sachlich gebotene Differenzierung findet nicht statt. Auch die Tatsache, daß die Phytopharmaka wiederum undifferenziert in den Umsatz der sogenannten umstrittenen Arzneimittel" eingerechnet werden, läßt eine sachliche Behandlung vermissen.

Auch die Autoren des Arzneiverordnungs-Reports sollten zur Kenntnis nehmen, daß es eine ganze Reihe rationaler Phytopharmaka gibt, die effiziente und darüberhinaus kostengünstige Therapien erlauben (siehe Phytopharmaka-Report und BPI-Report 99). Es geht nicht an, daß die Leistungen der Arzneipflanzen- und Phytopharmakaforschung pauschal ignoriert werden. Trotz zahlreicher interessanter Daten im Bereich der Arzneimittelverordnung ist der Arzneiverordnungs-Report beim Thema "Phytopharmaka" deshalb nach wie vor unausgewogen und einseitig; er stellt nicht mehr als die Meinung einer Gruppe theoretischer Mediziner dar.

Pauschale Vorurteile stehen im Vordergrund.

An vielen Stellen des Arzneiverordnungs-Reports wird pauschal behauptet, Phytopharmaka seien im selben Therapiebereich teurer als Synthetika. Diese Behauptung wird von kompetenter Seite klar widerlegt: Erst kürzlich betonte Professor Überla (Universität München, Inst.f. Medizin. Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie) anläßlich der Tagung der Gesellschaft für Phytotherapie im November 1999 in Münster, daß Phytopharmaka insgesamt deutlich preisgünstiger seien, als entsprechende Synthetika. Gründe für andere Sichtweisen seien, daß undifferenziert nur die Verordnungskosten betrachtet würden, daß Folgekosten, die sich z.B. aus der Behandlung von Nebenwirkungen ergeben, nicht berücksichtigt würden.

Phytopharmaka gesundheitspolitisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Der gestiegene Arzneimittelumsatz von 1998 bei gleichzeitigem Rückgang der umstrittenen Arzneimittel" zeigt, daß mit der Strategie des Arzneiverordnungs-Reports das Problem der steigenden Kosten nicht zu lösen ist. Das Gegenteil ist richtig. Statt sinnvoll eingesetzter Phytopharmaka werden teurere synthetische Arzneimittel verordnet, ohne daß klar wird, welchen Vorteil sie bringen. Ob sich die Volksgesundheit angesichts des Nebenwirkungspotentials synthetischer Wirkstoffe verbessert, bleibt offen. Man sollte nicht verkennen, daß wir es mit mündigen Patienten zu tun haben. Weit über 50% der Bevölkerung wünschen sich eine Erstattung von Naturheilmitteln; dem sollte die Scientific Community und die Politik Rechnung tragen und dafür sorgen, daß mehr Phytopharmaka nach den Kriterien der Evidence Based Medicine akzeptiert werden können. Wenn man sieht, daß in den USA, wo Phytopharmaka zur Zeit noch einen geringen Stellenwert besitzen, für den Bereich der sogenannten "Komplementärmedizin" jährlich 50 Millionen Dollar an staatlicher Förderung bereitgestellt werden, so muß man sich fragen, wieso in einem Land wie Deutschland von Seiten des Staates aber auch seitens der Wissenschafts-fördernden Gesellschaften und der Krankenkassen so wenig getan wird, um dem Wunsch der
Öffentlichkeit zu folgen; und dies obwohl die wissenschaftliche Basis der Phytopharmaka aber auch deren
Akzeptanz durch Ärzte und Patienten weitaus besser entwickelt ist als in vielen anderen Ländern.

2000

Warnung vor Heilkräutern aus China
Stadtanzeiger Nr. 3 - 5.1.2000

Hamburg - Vor Gesundheitsgefahren, die von chinesischen Kräutern ausgehen können, hat die Techniker-Krankenkasse (TK) gewarnt. "Es liegen mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vor, die über ernste Schäden bei der Verwendung von solchen Kräutern berichten", sagte die Medizinerin Brigitta Weltermann am Dienstag in Hamburg. In Belgien seien bereits mehr als 100 Fälle von Nierenversagen bekannt geworden. 30 Patienten seien gestorben. Angeboten, so die TK-Medizinerin, würden diese Kräuter in Deutschland überwiegend als Tees. Der Verkauf laufe über das Internet, den Versandhandel, aber auch über Apotheken und Drogerien. Nach Angaben der Krankenkasse können die Kräuter in erheblichem Maß mit Pestiziden, Insektiziden und Schimmel verunreinigt sein. Zudem würden einigen Produkten aus Fernost auch "bis zu 30% mineralische und tierische Produkte beigemischt".Chinesische Kräuterzubereitungen hätten weder in Deutschland, in der EU noch in einem anderen hochindustrialisierten Land eine arzneimittelrechtliche Zulassung. (dpa)