| Die bei der 10. Jubiläums-Jahrestagung der Gesellschaft für
Phytotherapie in Münster Versammelten beschliessen die nachfolgende Resolution der Gesellschaft für Phytotherapie vom 13.
November 1999
- Der hohen, durch demoskopische Analysen belegten Akzeptanz von
Medikamenten, die aus Arzneipflanzen nach den anerkannten Grundsätzen von Qualität,
Sicherheit und Wirksamkeit hergestellt sind, muss der Gesetzgeber in entsprechender Weise
Rechnung tragen. Dies entspricht der Erwartung der Verbraucher und den Grundsätzen der
Verbrauchersicherheit, insbesondere im Gesundheitsschutz.
- Diese Massnahmen müssen bei der anerkannt breiten Nutzung von
Arzneipflanzen-Zubereitungen/Medikamenten im Interesse der Verbrauchersicherheit sowie des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes unter Beachtung der genannten Kriterien auch den Zugang
zu dieser Arzneimittelgruppe durch ärztliche Verschreibung unter den Bedingungen einer
Kostenerstattung, wie auch durch Arzt- oder Apotheker-begleitete Selbstmedikation,
garantieren.
- Die zuständigen nationalen Stellen werden dringend ersucht, die
genannten Forderungen mit geeigneten Mitteln auch auf europäischer Ebene durchzusetzen.
Dazu gehört auch das Wirksamwerden einer sinnvollen und praktikablen EU-rechtlichen
Basis. In diesem Zusammenhang wird nachdrücklich die Forderung eines ständigen
unabhängigen und selbstständigen Ausschusses für HMP bei der EMEA (London) erhoben.
Dieses Komittee sollte übernational anwendbare Kriterien für HMP erarbeiten und für die
Mitgliedstaaten der EU als verbindlich im Sinne einer Harmonisierung durchsetzen; dies
entspricht dem gültigen EU-Arzneimittelrecht.
Mit diesen Massnahmen, in deren Realisierung ebenso das
Europäische Parlament eingebunden werden sollte, kann in besonderer Form der
Patienten-/Verbrauchersicherheit gedient werden.
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